wasserpumpe-100-m-förderhöhe Thursday, 15-Sep-22 22:42:03 UTCRückgabe Schlüssel Arbeitgeber Muster
Ich will mich auf jedem Fall rechtlich gesehen korrekt verhalten, aber nicht jedes willkürlichen Verhalten mitmachen. Kennt sich hier jemand damit aus und könnte mir einen Tipp geben? Muss ich den Büroschlüssel zurück geben? Grüße M0mo68
Rücknahme Kündigung - Arbeitsrecht - Muster
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Zurückbehaltungsrecht – Grundsatz Gemäß § 273 Abs. 1 BGB haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht. § 273 Abs. 1 BGB lautet: "Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht). " (BGB § 273, beck-online) Der eine kann also seine Leistung an den anderen verweigern, bis dieser seine Verpflichtung erfüllt hat. Klingt komplizierter als es ist: Bildnachweis: / Der Arbeitgeber kann zum Beispiel die Vergütung (bis zur Pfändungsgrenze) zurückhalten, bis ihm der Arbeitnehmer das in seinem Besitz befindliche Firmeneigentum herausgibt. Der Arbeitgeber hat aber KEIN Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitspapieren (z. B. : Lohnsteuerkarte). Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung zurückhalten, wenn der Arbeitgeber ihn nicht bezahlt.
Rz. 10 Die Besitzverschaffung wird regelmäßig durch die Übergabe von Schlüsseln dokumentiert. Es reicht nicht aus, dass der Mieter den Besitz aufgibt oder erklärt, ein Recht zum Besitz und zur Nutzung der Mietsache nicht mehr ausüben zu wollen. Erforderlich ist grundsätzlich die Überlassung aller Schlüssel einschließlich selbstbeschaffter Ersatzschlüssel. [19] Es genügt nicht, wenn der Mieter die Schlüssel in der Wohnung zurücklässt und den Vermieter darüber informiert, da dieses eine Sachherrschaft nicht begründet. 11 Ebenso wenig genügt die Aushändigung der Schlüssel an den Hauswart, sofern dieser nicht ausdrücklich vom Vermieter dazu beauftragt wurde. [20] Da die Rückgabe der Mietsache ein Realakt ist, spielt die Frage, ob und inwieweit der Hauswart Erfüllungsgehilfe des Vermieters ist, keine Rolle. Der Hauswart ist im Hinblick auf die zurückgegebene Sache auch nicht Besitzdiener, da zunächst der Mieter allein Besitz hat, sodass das Rechtsinstitut des Besitzdieners auch insoweit nicht weiterhilft.
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